Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,298
BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53 (https://dejure.org/1954,298)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1954 - 4 ARs 64/53 (https://dejure.org/1954,298)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1954 - 4 ARs 64/53 (https://dejure.org/1954,298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 396
  • NJW 1954, 1050
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 12.10.1931 - 10 TB 5/31

    1. Die unter der Zusage der Rücklieferung begehrte Überführung einer im Inland

    Auszug aus BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53
    Eine Entscheidung gemäß § 27 Abs. 2 DAG kann nur in einem anhängigen Auslieferungsverfahren ergehen (RGSt 65, 374; BGHSt 2, 292).

    Das Reichsgericht meint zwar in der Entscheidung im Falle Utschig (RGSt 65, 374 [382]), die Bestimmung des § 4 Abs. 2 des deutsch-niederländischen Auslieferungsvertrags vom 31. Dezember 1896 (RGBl. 1897 S. 731 ff.), die dem Art. 8 des deutsch-italienischen Vertrags sehr ähnlich ist, lasse keinen Zweifel darüber, daß die Rücklieferung eines von den Niederlanden nach Deutschland vorläufig ausgelieferten Reichsdeutschen zulässig wäre.

    Das Reichsgericht hat sich schon im Fall Utschig (RGSt 65, 374) für die Vereinbarkeit der Rücklieferung eines deutschen Staatsangehörigen mit Art. 112 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung (WeimVerf) und § 1 DAG ausgesprochen.

    a) Es war mit Recht der Auffassung, für die Entscheidung lasse sich nichts aus der Entstehungsgeschichte des DAG, insbesondere aus den Verhandlungen des Rechtsausschusses des Reichstages über den von der Reichsregierung vorgelegten Entwurf zum DAG herleiten (RGSt 65, 374 ff., insbesondere S. 380f und 384 - 386; vgl. Mettgenberg, 2. Aufl S. 35, 125, 530 ff., 535 f.).

  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
    Auszug aus BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53
    Der beschließende Senat hat zwar im Falle Polak (Beschluß vom 29. Dezember 1953 - 4 ARs 47/53) die Entscheidung über einige ihm vom Oberbundesanwalt nach § 27 Abs. 2 DAG unterbreitete Fragen abgelehnt.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Erst nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, daß die Bundesregierung durch Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert werde, beim Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen die Rücklieferung zuzusichern, weil hierbei anders als bei der Auslieferung kein vollständiger Wechsel der Hoheitsgewalt eintrete (BGHSt 5, 396 ff.; bestätigt in BGHSt 22, 58 ff.), änderte die Bundesregierung ihre Ansicht.

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Relevanz dieses Gesamtvorganges zum Ausdruck, indem aus der Sachlage vor der vorläufigen Auslieferung der Schluß gezogen wird, daß der Betroffene durch die Zusicherung der Rücklieferung nicht schlechter gestellt und daher nicht verfassungsrechtlich beeinträchtigt werde (BGHSt 5, 396 [405 f.]).

  • BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67

    Rücklieferung eines Deutschen II

    Das Oberlandesgericht München bezweifelt, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Walter vom 3. März 1954 (BGHSt 5, 396 = NJW 1954, 1050), wonach die Bundesregierung durch Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert ist, in dem die Förderung eines inländischen Verfahrens bezweckenden Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen der ausländischen Regierung gegenüber die Verpflichtung zur Rücklieferung zu übernehmen und diese Verpflichtung zu erfüllen, mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1959 in der Sache Baer (BVerfGE 10, 136 = NJW 1959, 2155) vereinbar ist.

    Die Fragen sind in einem anhängigen Verfahren zu lösen und die Sachlage drängt zu ihrer Entscheidung (siehe BGHSt 5, 396).

    Dies hat der Senat im Fall Walter (BGHSt 5, 396) mit eingehender Begründung dargelegt.

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Jedenfalls muß es sich um eine Frage handeln, die für das jeweils anhängige Auslieferungsverfahren rechtliche Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 5, 396, 400), also um eine Frage, welche die Anwendung des Rechts auf den bestimmten, dem jeweiligen Auslieferungsersuchen zugrunde liegenden Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Bezüglich dieser Frage sind daher die Vorlegungsvoraussetzungen nicht gegeben (vgl. BGHSt 5, 396, 400/401; 30, 55, 58).
  • BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58

    Rücklieferung

    Dieses hindert die deutsche Regierung nur, dazu beizutragen, daß über seine Staatsbürger ein fremder Staat Gerichtsbarkeit ausüben kann, wenn dieser nicht aus eigener Macht dazu in der Lage ist (vgl. BGHSt 5, 396 [405]).

    Infolgedessen kann der Heimatstaat des Verfolgten diesem keinen größeren Schutz angedeihen lassen als vor seiner vorläufigen Auslieferung, also während seines Aufenthalts im Gebiet des ausländischen Staats (vgl. BGHSt 5, 396 [404 ff.]; von Mangoldt/Klein, Bonner Grundgesetz 2. Aufl. Art. 16 Anm. IV 2 d; Grützner in NJW 1954, 1023 II b und bei Bettermann/Nipperdey/Scheuner, Die Grundrechte S. 590 f.; Jescheck, Internationale Rechtshilfe in Europa ZStW 66, 531; LK 7. Aufl. Bd. 1 § 9 Anm. 3; a.A. die ältere Literatur: Mettgenberg, DAG 2. Aufl. S. 288 f; Meyer, Die Einlieferung S. 49; Wernicke, Bonner Kommentar Art. 16 Il 3 e).

  • BGH, 29.01.1965 - 4 ARs 31/64

    Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Auslieferungssache zur Klärung

    Dieses hängt nicht davon ab, daß ein Oberlandesgericht mit der Sache befaßt ist oder gewesen ist (BGHSt 5, 396, 400; Mettgenberg-Doerner, S. 400, 402) und nach irgendeiner Richtung rechtliche Bedenken zu erkennen gegeben hat.

    Eine abweichende Rechtsansicht kann auch den Entscheidungen des Senats vom 29. Dezember 1953 (GA 1954, 117) und vom 3. März 1954 (BGHSt 5, 396, 400 und NJW 1954, 1050) nicht entnommen werden.

  • BGH, 12.07.1955 - 3 ARs 86/55
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht